Befreiung der Kapitalertragssteuer vom Staat genehmigt

30% der Zinsen, die man durch Anlage des Kapitals erhält, müssen von der Bank als Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgegeben werden.
Ein Punkt, über den leider zu wenige Anleger informiert sind, ist, dass es einen Antrag gibt, der es unter bestimmten Umständen ermöglicht, sein Kapital von dieser Steuer zu befreien.
Der Staat lässt bis zu einem bestimmten Zinssatz zu, dass dem Anleger die gesamten 100% der Zinsen ausgezahlt werden. Das ist der so genannte Sparerfreibetrag.

Auf ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch gelten folgende Limits: eine Person, ein Single, darf bis zu 801 Euro als Zinsen pro Jahr erhalten, ohne sie versteuern zu müssen. Davon sind übrigens 750 Euro der Sparerfreibetrag und 51 Euro für die Pauschale der Werbungskosten. Verheiratete Personen dürfen insgesamt 1602 Euro an Zinsen jährlich unversteuert aus ihrem Kapital erhalten.
Der Freibetrag gilt pro Person, egal, wieviele Konten, Sparbücher oder verschiedene Anlagen oder Verträge für Tagesgeld die Person besitzt. Sie kann frei wählen, auf welche Konten wieviel des Betrags erlassen wird oder wie die Freistellung auf verschiedene Konten bei der selben Bank aufgeteilt wird.
Man kann sogar den Zeitraum selbst bestimmen, an dem ein Freistellungsauftrag endet. Entweder mit Ende des Kalenderjahres oder mit Ende der Laufzeit eines Vertrages, den man freistellen möchte. Oder sogar für einen selbst gewählten, von beiden anderen Kriterien unabhängigen Zeitraum.

Auch wenn die Zinseinkommen deutlich über dem Limit eines Sparerfreibetrags liegen, gibt es noch eine Möglichkeit, von der Kapitalertragssteuer befreit zu werden, nämlich die Nichtveranlagungsbescheinigung. Man kann sie beim Finanzamt beantragen. Wer jedoch ein so geringes Einkommen hat, dass man dieses nicht versteuern muss, kann man auch für Tagesgeld oder andere Anlagen von deren Steuer befreit werden. Fragen kostet auf jeden Fall nichts!

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